Rechte & Pflichten


Meine Rechte und Pflichten als Mitglied

Probemonat:

Ich kann meine Mitgliedschaft innerhalb der ersten 30 Tage schriftlich wieder rückgängig machen. Als Kosten enstehen mir dann nicht mehr als ein Monatsbeitrag sowie die Aufnahmegebühr.

 

Wenn ich im Kickboxverein Bodyguard e.V. bleiben möchte,

dann gilt die vereinbarte Zeit als verbindlich, um eine optimale Unterrichtsplanung

zu gewährleisten. Wird sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Ausbildungszeit schriftlich gekündigt, verlängert sie sich automatisch um jeweils die im Vertrag vereinbarte Laufzeit, bis zum Zeitpunkt der Kündigung.

 

Wenn ich schwanger werde oder aus Krankheitsgründen nicht trainieren darf,

kann ich die Ausfallzeit gegen Vorlage eines Attestes (mindestens vier zusammenhängende Wochen) beitragsfrei nach Ablauf der vereinbarten und bezahlten Vertragslaufzeit nachtrainieren.

 

Wenn ich Trainingsmöglichkeit nicht mehr wahrnehmen kann,

wegen Wohnortswechsel (mindestens 50 Kilometer zur Kampf- & Fitnessschule), wegen eines Unfalls oder einer schwerwiegenden Krankheit, die eine nachhaltige Trainingsunfähigkeit mit sich bringt, wird die Mitgliedschaft zum Ende des Monats aufgehoben in dem die Situation eingetreten ist. In diesem Fall ist eine Meldeamtbescheinigung oder ein ärztliches Attest von einem FACHARZT erfoderlich.

 

Meine Pflichten sind:

- Die Hausordnung zu beachten. Der Kickboxverein Bodyguard e.V. behält sich vor, bei Verstößen gegen die Hausordnung oder gegen die guten Sitten die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung zu kündigen

- Den Anweisungen des Personals zu folgen. Fahrlässiges oder vorsätzliches Trainingsverhalten darüber hinaus geschieht auf eigene Gefahr.

- Mitgebrachte Gegenstände sicher zu verwahren, da ich für Verlsut oder Beschädigung selber hafte.

 

Der Kickboxverein Bodyguard e.V. haftet nur für Vorsatz und Fahrlässigkeit seitens der Sportanlage. Schadensersatzansprüche für gesundheitlichen Schäden, die aus Nichtbeachtung der Vorsorgeuntersuchungen oder in der Person des Teilnehmers begründet sind, werden ausgeschlossen.

 

Sonstiges:

Der Kickboxverein Bodyguard e.V. behält sich vor das Trainingsangebot und die Öffnungszeiten zu ändern. Vertragsänderungen oder Ergänzungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Anbei erhielt ich eine Hausordnung sowie ein Duplikat dieses Vertrages und bestätige, von der Bedingung dieses Vertrages in Kenntnis gesetzt worden zu sein.

Für die Beitragsrückstände minderjährige Mitglieder haften deren gesetzliche Vertreter.